Sitzung: 24.03.2020 SR/006/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
1.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27
„Riethpark“ und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.