Sitzung: 10.12.2019 SR/005/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
1.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3-3 „Im
Heidendolch“ 3. Änderung und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.