Sitzung: 10.12.2019 SR/005/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
- Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24-1 „Siechenberg
II“ Änderung 1 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Einzelhandel und der Begründung wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der
Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) frühzeitig auszulegen und
die Träger öffentlicher Belange
sind zu beteiligen.