Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

 

1.    Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Dingelstädt Nr.28 Wohnstandort „Hinter dem Kerbschen Berg“ und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.    Der Vorentwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB

(Baugesetzbuch) frühzeitig auszulegen und die Träger öffentlicher Belange

sind zu beteiligen.