Sitzung: 10.12.2019 SR/005/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
1.
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes Dingelstädt Nr.28 Wohnstandort „Hinter dem
Kerbschen Berg“ und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2.
Der Vorentwurf
des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) frühzeitig auszulegen und die Träger öffentlicher
Belange
sind zu beteiligen.