Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 29 „An der I. Eberhöhe“ und Bebauungsplan Nr. 27-1 „Riethpark“, 1. Änderung der Stadt Dingelstädt, bestehend aus Teil A (Zeichnerische Festsetzung), Teil B (Textliche Festsetzungen) und Teil C (Begründung), als Satzung.

 

Das Bauamt wird beauftragt, für die o. g. Bauleitplanung die Genehmigung zu beantragen.

Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden

eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


19:15 Uhr Herr Sander betritt wieder den Sitzungssaal

 

Maik Gessinger stellte fest, dass von 31 Mitgliedern des Stadtrates 28 anwesend sind. Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben. Widerspruch zu der Feststellung gab es nicht.