Sitzung: 27.06.2023 SR/035/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 29 „An der I. Eberhöhe“ und Bebauungsplan Nr. 27-1 „Riethpark“, 1. Änderung der Stadt Dingelstädt, bestehend aus Teil A (Zeichnerische Festsetzung), Teil B (Textliche Festsetzungen) und Teil C (Begründung), als Satzung.
Das Bauamt wird beauftragt, für die o. g. Bauleitplanung die Genehmigung zu beantragen.
Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
19:15 Uhr Herr Sander betritt
wieder den Sitzungssaal
Maik Gessinger stellte fest, dass von 31 Mitgliedern des Stadtrates 28
anwesend sind. Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben. Widerspruch zu der
Feststellung gab es nicht.