Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Dingelstädt beschließt die Eingliederung des Ortsteils Struth der Gemeinde Rodeberg.

Der gemäß der Hauptsatzung der aufzulösenden Gemeinde Rodeberg bestehende Ortsteil Struth (mit Annaberg und Kloster Zella), einschließlich ihres Ortsteilbürgermeisters und Ortsteilrates, sollen auf die Ortschaftsebene der vergrößerten Stadt Dingelstädt übergeleitet werden.

Der § 45a Abs. 11 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) kommt nicht zur Anwendung.