Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Auf Grund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 30 „Am Lohberg I“ der Stadt Dingelstädt bestehend aus Teil A (Zeichnerische Festsetzung), Teil B (Textliche Festsetzungen) und Teil C (Begründung), als Satzung.

 

Das Bauamt wird beauftragt, für die o. g. Bauleitplanung die Genehmigung zu beantragen.

Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

 

Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Herr Hartmann betritt den Sitzungsbereich.

Herr Gessinger stellt fest, dass von 21 Mitgliedern des Stadtrates 16 anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit ist weiterhin gegeben.