Sitzung: 22.10.2019 SR/004/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
Auf Grund des § 10
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB in der derzeit gültigen
Fassung, beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 17 „Am Siechengraben“
bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B)
als Satzung.
Die Begründung wird
gebilligt.
Das Bauamt der Stadt
Dingelstädt wird beauftragt, für die o. g. Bauleitplanung die Genehmigung im
Anzeigeverfahren zu beantragen.
Die Genehmigung ist
alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch
anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.