Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Auf Grund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 26 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftsgrundstück Hinter den Höfen“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Das Bauamt der Stadt Dingelstädt wird beauftragt, für die o. g. Bauleitplanung die Genehmigung im Anzeigeverfahren zu beantragen.

Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.