Sitzung: 22.10.2019 SR/004/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
Auf Grund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB in
der derzeit
gültigen Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Dingelstädt für die
Ortschaft
Kefferhausen den Bebauungsplan KH Nr. 6
Ergänzungssatzung „Muthental-Straße II“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen
(Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Das Bauamt der Stadt
Dingelstädt wird beauftragt, für die o. g. Bauleitplanung die Genehmigung im
Genehmigungsverfahren zu beantragen.
Die Genehmigung ist
alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo
der Plan mit der
Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt
werden kann.