Sitzung: 24.03.2022 SR/025/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „An der I. Eberhöhe“ sowie dessen Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „An der I. Eberhöhe“ sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) frühzeitig auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.