Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Dingelstädt stimmt der dargestellten Risikoabschätzung zu.

 

Sollte sich die Förderquote auf ca. 66 % reduzieren ist der Mehrbedarf von maximal 650.000,00 € durch Kreditmittel zu sichern.

 

Bei einer Förderquote unter 66 % ist der Sachverhalt erneut dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Stadtrat der Stadt Dingelstädt vorzulegen. Dies hat vor Baubeginn und nach der Bewilligung der ersten Stufe des Bundesverfahrens zu erfolgen.

 

Es ist außerdem anzustreben die Eigenmittel von maximal 1.300.000,00 € aus Kreditmitteln zu finanzieren.

 

Einer Vorfinanzierung der Förderung für die Sanierung des Hallenbades stimmt der Stadtrat der Stadt Dingelstädt zu.

 

Der Stadtrat beschließt das VgV – Verfahren zur Planerauswahl für das Hallenbad Dingelstädt auszuschreiben und zu vergeben. Die Kosten für das VgV - Verfahren werden ca. 38.000,00 € betragen und sind förderfähig. Weiterhin ist nach der Planerauswahl eine Planervergabe bis zur LP 4 HOAI vorzunehmen.

 

 

Herr Fernkorn verlässt gem. § 38 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) für die Beratung und Beschlussfassung der nächsten drei TOP’s den Sitzungssaal.