Sitzung: 09.03.2021 SR/016/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
Aufgrund des § 10
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB in der derzeit gültigen
Fassung, beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan Nr. 28 Wohnstandort „Hinter dem Kerbschen Berg“ der Stadt Dingelstädt, OS
Dingelstädt bestehend aus Teil A (Zeichnerische Festsetzung), Teil B
(Textliche Festsetzungen) und Teil C (Begründung), als Satzung.
Das Bauamt wird
beauftragt, für die o. g. Bauleitplanung die Genehmigung zu beantragen.
Die Genehmigung ist
alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch
anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.