Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die entsprechend der Anlage beschriebenen Standorte:

 

1.    „Am Siechenberg“ (exklusive des Geltungsbereiches des B-Planes

Nr. 24-2 „Siechenberg“, Änderung 2, Flur 19, Flurstück 1043/7 und 1043/8)

2.    „Auf der Kehrflede II“

4.    „Hinter den Höfen“

 

im Zuge der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dingelstädt (Aufstellungsbeschluss vom 24.03.2020) nicht weiter als bauliche Entwicklungsflächen zu betrachten.

 

Stattdessen sollen die entsprechend der Anlage beschriebenen Standorte:

 

Ortschaft Dingelstädt / Kefferhausen:

 

·         „Hinter dem Kerbschen Berg“

 

Ortschaft Dingelstädt

 

·         „Am Lohberg“

 

Ortschaft Kreuzebra:

 

1.    „Unter dem Holzwege“, 3. Änderung zum B-Plan KE Nr. 2

2.    „Am Mühlberg“

 

im Zuge der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dingelstädt (Aufstellungsbeschluss vom 24.03.2020) als bauliche Entwicklungsflächen mit aufgenommen werden.