Sitzung: 09.02.2021 SR/015/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die entsprechend der
Anlage beschriebenen Standorte:
1. „Am Siechenberg“ (exklusive des
Geltungsbereiches des B-Planes
Nr. 24-2 „Siechenberg“, Änderung 2, Flur 19, Flurstück 1043/7 und 1043/8)
2. „Auf der Kehrflede II“
4.
„Hinter
den Höfen“
im Zuge der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Dingelstädt (Aufstellungsbeschluss vom 24.03.2020) nicht weiter als
bauliche Entwicklungsflächen zu betrachten.
Stattdessen sollen die entsprechend der
Anlage beschriebenen Standorte:
Ortschaft Dingelstädt / Kefferhausen:
·
„Hinter
dem Kerbschen Berg“
Ortschaft Dingelstädt
·
„Am
Lohberg“
Ortschaft Kreuzebra:
1. „Unter dem Holzwege“, 3. Änderung zum B-Plan
KE Nr. 2
2. „Am Mühlberg“
im Zuge der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Dingelstädt (Aufstellungsbeschluss vom 24.03.2020) als bauliche
Entwicklungsflächen mit aufgenommen werden.