Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan KE Nr. 06 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „An der Flachsröste“ der Stadt Dingelstädt, OS Kreuzebra bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen

(Teil B) als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der städtebauliche Vertrag ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

Das Bauamt wird beauftragt, für die o. g. Bauleitplanung die Genehmigung zu beantragen.

 

Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.