Sitzung: 09.02.2021 SR/015/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
Aufgrund des § 10
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB in der derzeit gültigen
Fassung, beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan KE
Nr. 06 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „An der Flachsröste“ der Stadt
Dingelstädt, OS Kreuzebra bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den
Textlichen Festsetzungen
(Teil B) als
Satzung.
Die Begründung wird
gebilligt.
Der städtebauliche
Vertrag ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
Das Bauamt wird
beauftragt, für die o. g. Bauleitplanung die Genehmigung zu beantragen.
Die Genehmigung ist
alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch
anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.