Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

1.  Der Entwurf des Bebauungsplanes KE Nr. 5 „Mühlberg“ der Stadt Dingelstädt, Ortschaft Kreuzebra und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.