Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

1.  Der Entwurf des Bebauungsplanes KE Nr. 2-3 „Unter dem Holzweg“ 3. Änderung der Stadt Dingelstädt - Ortschaft Kreuzebra und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.