Sitzung: 09.02.2021 SR/015/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
1.
Der Entwurf
des Bebauungsplanes KE Nr. 2-3 „Unter dem Holzweg“ 3. Änderung der Stadt Dingelstädt -
Ortschaft Kreuzebra und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
2.
Der Entwurf
des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)
auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.