Sitzung: 27.10.2020 SR/012/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
1.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes KE Nr. 06 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „An der
Flachsröste“ der Ortschaft Kreuzebra und der Begründung wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
2.
Der
Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.