Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes KE Nr. 06 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „An der Flachsröste“ der Ortschaft Kreuzebra und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.