Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes DS Nr. 28 Wohnstandort „Hinter dem Kerbschen Berg“ und der Begründung und wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden gebilligt.

 

2.    Der Entwurf des Planes und die Begründung und wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

 

3.    Eine zweite Zuwegung im nördlichen Bereich zum Kanonenbahnradweg ist zu ergänzen.

 

4.    Innerhalb von drei Jahren ist mit dem Bau der Wohnhäuser zu beginnen und nach sechs Jahren ist der Bezug der Häuser sicherzustellen.