Sitzung: 22.09.2020 SR/011/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes DS Nr. 28 Wohnstandort „Hinter
dem Kerbschen Berg“ und der Begründung und wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
werden gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die
Begründung und wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
(Baugesetzbuch) auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu
beteiligen.
3. Eine zweite Zuwegung im nördlichen
Bereich zum Kanonenbahnradweg ist zu ergänzen.
4. Innerhalb von drei Jahren ist mit
dem Bau der Wohnhäuser zu beginnen und nach sechs Jahren ist der Bezug der
Häuser sicherzustellen.