Sitzung: 22.09.2020 SR/011/2020
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 1
Beschluss:
Aufgrund des § 10
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB in der derzeit gültigen
Fassung, beschließt der Stadtrat den Bebauungsplan DS Nr. 4-1 „Bergstraße 1-91“ 1. Änderung bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen
(Teil B) als Satzung.
Die Begründung wird
gebilligt.
Das Bauamt der
Stadt Dingelstädt wird beauftragt, für die o. g. Bauleitplanung die Genehmigung
zu beantragen.
Die Genehmigung ist
alsdann ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch anzugeben,
wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.