Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Dingelstädt den Bebauungsplanes DS Nr. 3 – „Im Heidendolch“ 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/91 der Stadt Dingelstädt, OS Dingelstädt bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen

Festsetzungen (Teil B), als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Das Bauamt der Stadt Dingelstädt wird beauftragt, für die o. g. Bauleitplanung die Genehmigung im Anzeigeverfahren zu beantragen.

Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.