Sitzung: 22.09.2020 SR/011/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB in
der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Dingelstädt den
Bebauungsplanes DS Nr. 3 – „Im Heidendolch“ 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/91 der Stadt Dingelstädt, OS Dingelstädt bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und
den Textlichen
Festsetzungen (Teil B), als
Satzung.
Die Begründung wird
gebilligt.
Das Bauamt der Stadt
Dingelstädt wird beauftragt, für die o. g. Bauleitplanung die Genehmigung im Anzeigeverfahren
zu beantragen.
Die Genehmigung ist
alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit
der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.