Sitzung: 07.09.2020 HFA/009/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
Je
Grundstück steht ein Betrag von max. 5.000,00 € zur Verfügung.
Für das
Grundstück Riethstieg 4 wurden bisher im Rahmen des kommunalen Förderprogramms
keine Fördermittel ausgereicht.
Förderbetrag: 30% der förderfähigen Kosten lt.
Satzung, max. 5.000,00 €
davon: Bund/Land-Anteil
2/3 3.333,33 €
Mitleistungsanteil 1/3 1.666,67
€
Für das
Vorhaben stehen Städtebauförderungsmittel aus der Bewilligung 6161- 8354/15,
6161-8387/16 zur Verfügung.
Der Bezuschussung des Vorhabens im Rahmen des kommunalen
Förderprogramms wird zugestimmt.