Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 3

Beschluss:

 

Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 12 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Dingelstädt den Bebauungsplan DS Nr. 4-1 „Bergstraße“ 1. Änderung bestehend auf Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der städtebauliche Vertrag ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

Das Bauamt wird beauftragt, für die o. g. Bauleitplanung die Genehmigung im Anzeigeverfahren zu beantragen.

 

Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.