Sitzung: 30.06.2020 SR/009/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 0
Beschluss:
1. Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3-3 „Im Heidendolch“ 3. Änderung und der
Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.