Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

1.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3-3 „Im Heidendolch“ 3. Änderung und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.