Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 0

Beschluss:

 

Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 12 BauGB in der derzeit gültigen Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Dingelstädt den Bebauungsplanes Nr. 27 „Riethpark“ der Stadt Dingelstädt, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Das Bauamt wird beauftragt, für die o. g. Bauleitplanung die Genehmigung im Anzeigeverfahren zu beantragen.

Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.