Sitzung: 06.08.2019 SR/002/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.3 – 3 „Im Heidendolch“ 3. Änderung
und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) auszulegen und die Träger öffentlicher Belange
sind zu beteiligen.