Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

 

1.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.27 „Riethpark“ und der

Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.         Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB

(Baugesetzbuch) frühzeitig auszulegen und die Träger öffentlicher Belange

sind zu beteiligen.


 

19:52 Uhr -  Stadtratsmitglied Ralf Hartmann betritt wieder den Sitzungssaal und nimmt mit dieser Beschlussfassung wieder an der Stadtratssitzung teil.