Sitzung: 06.08.2019 SR/002/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 0, Persönlich beteiligt: 1
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.30 „Am Lohberg I“ und der
Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) frühzeitig auszulegen und die Träger öffentlicher Belange
sind zu beteiligen.
Stadtratsmitglied Ralf Hartmann nimmt auch hier aufgrund des Mitwirkungsverbotes wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.